Wir haben einschlägige Erfahrung bei der Betreuung von Betriebsprüfungen. Egal ob Amts-, Groß- oder Konzern-Betriebsprüfung, Lohnsteueraußenprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung oder Umsatzsteuernachschau – wenn der Prüfer Sie nicht versteht oder Sie den Prüfer nicht verstehen: Wir übersetzen gern. Mit einer Kombination aus fachlichem Know-how und der praktischen Erfahrung aus bis zu 25 Jahren Verhandlungen bzw. „konstruktiver Auseinandersetzung“ mit der Finanzverwaltung erreichen wir für Sie die maximale Lösung.
Und wenn es ausnahmsweise einmal nicht möglich ist zum Abschluss einer Betriebsprüfung eine einvernehmliche Lösung in Ihrem Interesse zu finden, weil beispielsweise widerstreitende Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisung den Abschluss des Verfahrens in Ihrem Sinne verhindern, werden wir Sie dabei unterstützen, Ihre Interessen im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch/Widerspruch) oder im (gerichtlichen) Klageverfahren durchzusetzen.