Wir haben in unterschiedlichsten Fällen „erfolgreiche“ Selbstanzeigen für unsere Mandanten gefertigt. Gemeinsam mit exzellenten steuerstrafrechtlich erfahrenen Rechtsanwälten haben wir in diesen Rechtssphären stets das Maximum für unsere Mandanten erreicht – egal ob aktiv mandantenseitig initiiert oder als Abwehrreaktion auf amtsseitige Ermittlungen.