Erbfolgeplanung und Testamentsgestaltung wirken steuerlich nicht nur auf Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer! Wussten Sie das? Eine insoweit „fehlerhafte Gestaltung“ kann auch erhebliche ertragsteuerliche Konsequenzen auslösen.
Sie haben konkrete Vorstellungen, wer das Unternehmen erhalten und weiterführen soll. Sie wissen, wem sie ihre Immobilien und sonstigen Vermögenswerte zukommen lassen wollen. Aber was bedeutet das steuerlich? Ist das beispielsweise durch die (aktuellen) Gesellschaftsverträge gedeckt? Wir unterstützen Sie bei Ihren Überlegungen zur Unternehmensnachfolge und (vorweggenommenen) Erbfolge, indem wir Ihnen bestehende Möglichkeiten und steuerliche Restriktionen aufzeigen und gemeinsam mit Ihnen Lösungswege erarbeiten.
Wir zeigen Ihnen die Vorteile aber auch die Risiken einzelner Handlungsalternativen auf und beraten Sie bei der Umsetzung der von Ihnen priorisierten Vorgehensweise.