AKTUELLES

Mandanten Newsletter 02/2022

29.03.2022

Als Reaktion auf die steigenden Energiepreise in Deutschland und nicht zuletzt aufgrund des Ukraine-Krieges hat die deutsche Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, damit auf Arbeitnehmer- und Unternehmerseite entsprechende Mehraufwendungen kompensiert werden können. Die Informationen über die unterschiedlichsten gesetzlichen Vorhaben der Bundesregierung, die derzeit in Presse, Funk, Fernsehen und sozialen Medien wahrnehmbar sind, lassen den Adressaten im Allgemeinen im Unklaren darüber, ab wann die Ankündigungen belastbar gelten sollen und wie konkret die Umsetzung für die Betroffenen bzw. Begünstigten aussieht. Mit dieser Zwischeninformation wollen wir Sie in erster Linie darüber informieren, was aktuell „in der Pipeline“ ist und vor allem, welchen Umsetzungsstand bzw. welchen Konkretisierungsgrad die unterschiedlichen gesetzlichen Vorhaben derzeit ausweisen.

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Bereits Mitte Februar wurde das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz angestoßen, das u.a. Regelungen zur Verlängerung der Homeoffice-Pauschale, der erweiterten Verlustverrechnung und zur degressiven Abschreibung enthält. Derzeit haben verschiedene Verbände und Organisationen Gelegenheit, sich zu dem Gesetzesentwurf zu äußern. Im Anschluss wird der Entwurf durch den Bundestag und den Bundesrat beraten und beschlossen (ggf. mit Anpassungen und Ergänzungen).

Steuerentlastungsgesetz 2022

Mitte März wurde das Steuerentlastungsgesetz 2022 auf den

„Energiekosten-Entlastungspaket“

Nach langem Ringen haben sich die Ampel-Koalitionäre der Bundesregierung vor einigen Tagen auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt. Dieses Paket soll u.a. Regelungen zu einem Energiegeld von EUR 300 für jeden Arbeitnehmer zur Senkung der Kraftstoffsteuer sowie eine einmalige Bonuszahlung zum Kindergeld von EUR 100 enthalten. Der Beschluss ist erst einige Tage alt. Gesetzliche Grundlagen sind bisher noch nicht geschaffen worden.

Wir werden Sie detailliert über diese Neuregelungen und vor allem deren praktische Umsetzung informieren, sobald hierzu belastbare Gesetzes- und Anwendungsregelungen vorhanden sind.

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