12.04.2022
Grundsteuerreform - So geht es weiter!
mit unserem Newsletter vom 25.01.2022 haben wir Sie
bereits über die in diesem Jahr vorzunehmende (Neu-)Bewertung Ihres
Grundbesitzes zwecks Umsetzung der Grundsteuerreform informiert. Die
Erklärungen können – so der Wille des Gesetzgebers - ab dem 01.07.2022 beim
jeweils zuständigen Finanzamt eingereicht werden und die Abgabefrist endet,
Stand 12.04.2022, am 31.10.2022. Die Einreichung kann ausschließlich in
elektronischer Form erfolgen. „Papiervordrucke“ sind nicht vorgesehen.
Unabhängig davon, dass die Übermittlung momentan technisch noch nicht
erfolgen kann, ist es empfehlenswert, sich bereits jetzt mit der Thematik
zu beschäftigen und sich über die benötigten Unterlagen und Informationen
Gedanken zu machen und diese ggf. bereits im Vorfeld zusammentragen. Die
zur Bewertung des Grundbesitzes nach dem sogenannten „Bundesmodell“
(z. B. NRW; Ausnahmen siehe unten) relevanten Daten, z. B.
Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes, Angaben zum Flur und zu
den Flurstücken usw., lassen sich beispielweise regelmäßig einem oder
mehrerer der folgenden Dokumente / Unterlagen entnehmen:
• Grundbuchauszug
• Bestandsnachweis
• Liegenschaftskarte
• Einheitswertbescheid
• Grundsteuermessbescheid, ggf. auch
Grundsteuerbescheid
• Kaufvertrag
• Lageplan
• Vertrag und Unterlagen über Eigentumsverhältnisse
• Teilungserklärung
• Grundrisse mit Angaben zur Wohnfläche bzw.
Grundfläche des Gebäudes
• Baupläne, Unterlagen vom Architekten
Bevor Sie damit beginnen, etwaige Unterlagen aufwendig „rauszusuchen“ oder
ggf. auch bei den entsprechenden Behörden anzufordern, sollten Sie
bedenken, dass einzelne Bundesländer den Steuerpflichtigen diverse zur
Bewertung der Grundstücke relevante Informationen, die den Finanzämtern
bereits jetzt vorliegen, zur Verfügung stellen wollen. Die Finanzämter in NRW werden
entsprechend den Verlautbarungen auf der Homepage der
Landesfinanzverwaltung (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/grundsteuer/informationen-fuer-eigentuemerinnen-und-eigentuemer-von-wohngrundstuecken)
ab Mai Schreiben
verschicken, in denen die der Finanzverwaltung vorliegenden Daten
mitgeteilt werden. Aufgrund dessen empfehlen wir Ihnen,
dass Sie, bevor Sie sich jetzt bereits mit der Zusammenstellung der
Unterlagen beschäftigen, diese Schreiben zunächst abwarten.
Diese sollten sie auch zwingend aufbewahren bzw. uns zukommen lassen. Die
Informationen, die den Schreiben nicht zu entnehmen sind, können sodann
immer noch individuell zusammengestellt werden.
Eine Auflistung der Bundesländer, die nach unserem heutigen Kenntnisstand
entsprechende Informationsschreiben verschicken werden, haben wir
nachfolgend für Sie zusammengestellt:
Bundesland
Planmäßiger Versand der Schreiben
Baden-Württemberg Mai
Bayern April
Berlin Keine individuellen Schreiben geplant; Informationen für bestimmte Zielgruppen wie Hausverwaltungen
Brandenburg Mai, Juni
Bremen Juli
Hamburg Ausgestaltung der angekündigten Informationsoffensive noch in Planung
Hessen Kein genauer Versandzeitpunkt, da Kommunen die Informationsschreiben herausgeben sollen
Mecklenburg-Vorpommern Mai
Niedersachsen Mai
Nordrhein-Westfalen Mai
Rheinland-Pfalz Mai
Saarland Juni
Sachsen Juni
Sachsen-Anhalt Juni
Schleswig-Holstein Juni
Thüringen April
Hinsichtlich
des Umfangs und des Inhalts der entsprechenden Schreiben ist zu beachten,
dass nicht alle
Bundesländer ein einheitliches Bewertungsverfahren
anwenden. So haben die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen,
Hamburg und Niedersachsen von dem sog. Bundesmodell abweichende eigene
Bewertungsverfahren eingeführt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir der
Übersicht halber an dieser Stelle nicht auf die jeweiligen Besonderheiten
der verschiedenen Verfahren eingehen. Sollten sich insoweit jedoch Rückfragen
ergeben, freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung.
Wie bereits voranstehend dargestellt, ist die Feststellungserklärung
elektronisch bei der Finanzverwaltung einzureichen. Wir haben uns
hsp-seitig für eine entsprechende Softwarelösung entschieden und testen
momentan die ersten „Echtfälle“. Sobald diese Pilotphase abgeschlossen ist,
werden wir zeitnah (planmäßig bis Ende Mai) mit einem verbindlichen Unterstützungsangebot
hinsichtlich der Erstellung Ihrer Erklärungen auf Sie zukommen.
Falls Sie sich dazu entschließen, unser Angebot nicht anzunehmen und die
Erklärung lieber selbst erstellen möchten, ist dies z. B. kostenlos über
das ELSTER Programm der Finanzverwaltung möglich.
Für weitere Rückfragen und ergänzende Erläuterungen zu dieser Thematik,
stehen Ihnen in dieser Phase als in unserem Hause projektverantwortliche
Steuerberater Frau Sonja Steben und Herr Dennis Liboschik
selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße aus Dortmund, bleiben Sie gesund!
Ihr hsp-Team
Dieser
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Newsletters war der 12.04.2022.