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MANDANTEN NEWSLETTER 01/2022

25.01.2022

Grundsteuer­reform: Sie sind in der Pflicht - und wir sind an Ihrer Seite

Der Gesetzgeber hat in 2021 entschieden: die Grundsteuerreform kommt! Die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden. Jeder Eigentümer eines inländischen Grundstücks ist unmittelbar betroffen und muss jetzt handeln.

Zum Hintergrund

Bisher wurde die Grundsteuer mit veralteten Daten berechnet, was das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bewertete und die Politik zum Handeln aufforderte. Der Gesetzgeber hat reagiert. In 2022 sind nunmehr sämtliche Grundstücke in Deutschland zu bewerten, sodass ab 2025 die neue Grundsteuer erhoben werden kann, die somit auf aktuellen Daten basiert. Bis dahin darf die Grundsteuer übergangsweise weiterhin nach den bisherigen Regelungen erhoben werden


Was ändert sich konkret?

Wie bisher wird auch bei der neuen Grundsteuer in einem dreistufigen Verfahren mit

  • dem Grundsteuerwert,
  • der Steuermesszahl
  • und dem Hebesatz

gerechnet. Die „Ausgangsbasis“ der Grundsteuerberechnung, der sog. Grundsteuerwert, orientiert sich unter anderem am Bodenrichtwert, an der Fläche des Grundstücks, am Alter des Gebäudes sowie an der Nutzung (Wohnzwecke, betriebliche Zwecke). Konkret ändert sich insoweit das Ermittlungs- und Berechnungsschema.

Auf eine detaillierte Wiedergabe der einzelnen Berechnungsschritte verzichten wir an dieser Stelle noch bewusst. Sofern Sie diesbezüglich bereits jetzt weitere Informationen haben möchten, kommen Sie gerne bereits vorab auf uns zu.

An dieser Stelle ist noch ein Hinweis auf länderspezifische Besonderheiten zu geben: Eigentlich gilt das neue System der Grundsteuer bundesweit. Allerdings wurde den Bundesländern ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, eigene, vom sog. Bundesmodell abweichende Regeln zur Bewertung zu entwickeln und zu erlassen. Von dieser Öffnungsklausel haben bisher Gebrauch gemacht: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen.


Führt die Reform zu einer Erhöhung Ihrer Grundsteuer­belastung?

Ziel des Gesetzgebers war es nach dessen Darlegungen, die Grundsteuerreform aufkommensneutral zu gestalten. Insgesamt sollen alle Steuerpflichtigen zusammen nicht mehr Grundsteuer bezahlen als bisher. Die individuellen Grundsteuerbelastungen werden sich hingegen verändern. Letztlich wird es so sein, dass einige Grundstücksbesitzer weniger bezahlen müssen als bisher, während andere künftig mehr Grundsteuer zu entrichten haben.

Wie hoch die durch Sie tatsächlich zu zahlende Grundsteuer ab 2025 ausfallen wird, lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Die Höhe der Grundsteuer wird vor allem auch davon abhängen, welche Hebesätze die einzelnen Gemeinden festlegen werden.


Welche weiteren Auswirkungen hat die Reform für Sie?

Der 01.01.2022 ist der Stichtag für die erste Hauptfeststellung . Das bedeutet, dass die Finanzämter alle Grundstücke in Deutschland auf diesen Stichtag neu bewerten müssen. Hierfür müssen alle Grundstückseigentümer eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ abgeben. Sie werden voraussichtlich im Frühjahr 2022 durch öffentliche Bekanntmachung, zum Beispiel per Amtsblatt, durch die Tagespresse oder im Internet zur Erklärungsabgabe aufgefordert. Möglich ist auch, dass Ihr Finanzamt oder ihre Kommune individuell auf Sie zu kommt. Diese Unterlagen sollten Sie auf jeden Fall aufbewahren.

Ab dem 01.07.2022 soll die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden können. Eine Übersendung von „Papiervordrucken“ ist nicht vorgesehen; Anzeichen für Ausnahmeregelungen sind, Stand heute, nicht ersichtlich.

Der 31.10.2022 ist nach derzeitigem Stand der letzte Abgabetermin für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte. Dieser Stichtag gilt auch für steuerlich beratene Mandanten. Dieses kurze Zeitfenster von gerade einmal 4 Monaten ist – gelinde gesagt – „sportlich“ oder anders formuliert: „unrealistisch!“. In diesem Zeitraum müssen für sämtliche (!) in Deutschland belegenen Grundstücke entsprechende Feststellungserklärungen erstellt werden. Unserem Vernehmen nach bemühen sich die Spitzenverbände (z. B. der Steuerberaterverband) momentan um entsprechende Verlängerungen der Abgabefrist. Unabhängig davon ist diese Frist momentan gesetzlich verankert und somit erstmal maßgeblich.

Ab dem 01.01.2025 ist dann die neue Grundsteuer zu zahlen. Bis dahin werden die Finanzämter „nach und nach“ die neuen Feststellungsbescheide bezüglich der Grundsteuerwerte und der Steuermessbeträge erlassen; die Gemeinden werden ihre Hebesätze neu festlegen.


Unsere Unterstützung für Sie

Momentan testen wir verschiedene Softwarelösungen der gängigen Marktanbieter für Sie. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Ihnen einen möglichst reibungslosen Ablauf für die Erklärungspflicht zu ermöglichen und Sie – soweit möglich und gewünscht – zu unterstützen. Sobald es in dieser Hinsicht etwas „Spruchreifes“ gibt, lassen wir Sie es wissen. Wir bleiben insoweit „am Ball“.

Wenn wir die Möglichkeiten der technischen Umsetzung konkreter fassen können und somit auch „bearbeitungsfreundlich“ artikulieren können, werden wir mit weiteren Details – insb. auch im Hinblick auf die für die jeweilige Erklärung relevanten Daten – auf Sie zukommen.

Für weitere Rückfragen und ergänzende Erläuterungen zu dieser Thematik, stehen Ihnen als in unserem Hause projektverantwortliche Steuerberater Frau Steben und Herr Liboschik selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Herzliche Grüße aus Dortmund, bleiben Sie gesund!
Ihr hsp-Team



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Redaktionsschluss des Newsletters war der 25.01.2022.

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