Neben der handelsrechtlichen Abschlussprüfung gibt es zahlreiche andere vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, bei denen eine Bescheinigung oder Bestätigung durch einen sachverständigen Dritten gefordert wird. Auch bei diesen Prüfungen können Sie auf unsere Unabhängigkeit, Verlässlichkeit und Kompetenz vertrauen. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der Sonderprüfungen. Unsere Spezialisten kennen die aktuellen Anforderungen bestens und unterstützen Sie gerne, insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Sonderprüfungen nach dem AktG, GmbHG, UmwG (z. B. Gründung, Umwandlung, Sacheinlagen, Kapitaländerungen)
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
- DSD Prüfungen (Grüner Punkt)
- EEG-, KWG- und Strompreiskompensationsprüfungen