Bedeutende unternehmerische Initiativen (etwa Unternehmenserwerbe, -übernahmen und -verkäufe, Investitionen und Desinvestitionen sowie Restrukturierungen) haben erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation und auf die künftige Entwicklung eines Unternehmens. Gleichzeitig fordern sie von den Unternehmensorganen Risikobereitschaft und hohes Verantwortungsbewusstsein.
Vorstände und Geschäftsführer sind verpflichtet, im Rahmen ihres Ermessens unternehmerische Entscheidungen und deren wirtschaftliche Konsequenzen im Vorfeld sorgfältig zu prüfen und gegenüber dem Aufsichtsrat und den Anteilseignern zu dokumentieren. Die Business Judgement Rule erlegt Unternehmensorganen besondere Pflichten bei unternehmerischen Entscheidungen auf. Gleichzeitig schafft sie unter bestimmten Voraussetzungen einen entsprechenden Haftungsfreiraum.
Eine „Fairness Opinion“ ist eine Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen zu einem Entscheidungsprozess, insbesondere zur Angemessenheit eines Transaktionspreises im Rahmen einer unternehmerischen Initiative.
Die „Fairness Opinion“ liefert den Unternehmensorganen zusätzliche Sicherheit bei der Entscheidungsfindung und unterstützt sie bei der verlässlichen Dokumentation der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im Sinne der Business Judgement Rule.
Aufgrund fehlender Informationen ist es Aufsichtsgremien und Anteilseignern oft schwer möglich, die finanzielle Angemessenheit eines Transaktionspreises einzuschätzen. „Fairness Opinions“ schließen diese Lücke. Sie beurteilen und dokumentieren die der Entscheidung zugrunde liegenden Informationen aus Sicht eines unabhängigen und sachverständigen Dritten. Gleichzeitig verhindern sie Entscheidungen zum Nachteil eines Unternehmens.