Ihr Jahresabschluss bildet nicht nur die wichtigste Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast, er spiegelt gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vorangegangenen Jahres wieder. Es wird Bilanz gezogen. Aus diesem Grund ist ein aussagefähiger und „belastbarer“ Jahresabschluss als Informationsquelle insbesondere für Fremdkapitalgeber von besonderer Bedeutung.
In unserer Kanzlei erstellte Jahresabschlüsse erfüllen den Anspruch, die gesetzlichen Vorgaben unter bestmöglicher Ausnutzung von legalen Wahlrechten und bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten umzusetzen. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen dabei, den Spagat, der aus den unterschiedlichen Erwartungshaltungen des Handels- und Steuerrechts sowie aus den Erwartungen von Dritten, insbesondere Fremdkapitalgebern, resultiert, bestmöglich zu schaffen.
Als Spiegel des betriebswirtschaftlichen Erfolges dient der Jahresabschluss nicht zuletzt als wichtiges Instrument für zukünftige unternehmerische Entscheidungen und zur Kontrolle der betrieblichen Entwicklung. Der Prozess der Jahresabschlusserstellung erfolgt bei uns in enger Zusammenarbeit mit den Mandanten. Nur so können wir ihre individuellen Bedürfnisse optimal berücksichtigen. In einem sich anschließenden „Bilanzgespräch“ werden nicht nur die Zahlen der Vergangenheit gemeinsam aufgearbeitet, es werden daraus Maßnahmen und Richtlinien für die Zukunft abgeleitet und besprochen.
Zumeist abhängig von den Empfängern des Jahresabschlusses entscheiden Sie, ob wir den Jahresabschluss
- ohne Prüfungshandlungen,
- mit Plausibilitätsbeurteilungen oder
- mit Prüfungshandlungen
erstellen. In jedem Fall berichten wir ausführlich über unsere Erstellungshandlungen in einem Erstellungsbericht und erfüllen wir die Vorgaben und Empfehlungen des Instituts für Wirtschaftsprüfer nach IDW S 7.
Offenlegung und Lagebericht
Natürlich erledigen wir für Sie und unterstützen wir Sie auch bei der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten wie der Offenlegung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger und der Abfassung des Lageberichtes.
„Besondere“ Bilanzen
Auch die Erstellung von „besonderen“ Bilanzen wie
- Zwischenbilanzen
- Spaltungsbilanzen
- Verschmelzungsbilanzen
- Liquidationseröffnungs- und schlussbilanzen
gehören zu unseren Kompetenzen.
Selbstbuchende Mandanten
Der Jahresabschluss basiert auf der laufenden Finanzbuchhaltung. Sollten Sie selbstbuchender Mandant sein, nutzen wir sämtliche sich bietenden Möglichkeiten, damit wir Ihre Daten zwecks Effizienzgewinns elektronisch in unser modernes und rechtssicheres EDV-System einspielen können.
Ein Auszug unseres Leistungsspektrums bei Jahresabschlusstätigkeiten
- Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und eines Anhangs (falls gesetzlich notwendig oder gewünscht)
- Erstellung einer Steuerbilanz
- Erstellung einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG als Einnahme-Überschussrechnung
- Ausführliche Erläuterungen zu den Bilanz- und GuV-Positionen im Erstellungsbericht
- Grafische Aufbereitungen, Mehrjahresvergleiche, Bewegungsbilanz, Betriebswirtschaftliche Kennzahlen, etc.v
- Erfüllung der Offenlegungspflichten unter bestmöglicher Ausnutzung von Wahlrechten
- Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichtes
- Erstellung von Sonderbilanzen