Sie haben in Ihrem Testament Verfügungen vorgesehen, in denen beispielsweise minderjährige Kinder bedacht sind oder wirtschaftlich unerfahrene Personen Unternehmensvermögen oder umfangreiches Immobilienvermögen erben. Sie wollen sicher sein, dass das übertragene Vermögen im Interesse der von Ihnen Bedachten erhalten bleibt, beziehungsweise in Einzelfällen überhaupt bei den Begünstigten ankommt (Erfüllung von Vermächtnissen und/oder Auflagen). Wir verfügen in Person einzelner Partner über langjährige praktische Erfahrungen als Testamentsvollstrecker. In vielen Testamenten unserer Mandanten, deren uneingeschränktes Vertrauen wir genießen, sind wir für den Fall der Fälle als „verlängerter Arm nach dem Tod“ eingesetzt.