leistungen

SONDER­PRÜFUNGEN – GESETZLICH ODER VERTRAGLICH VORGE­SCHRIEBEN

Neben der handelsrechtlichen Abschlussprüfung gibt es zahlreiche andere vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, bei denen eine Bescheinigung oder Bestätigung durch einen sachverständigen Dritten gefordert wird. Auch bei diesen Prüfungen können Sie auf unsere Unabhängigkeit, Verlässlichkeit und Kompetenz vertrauen. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der Sonderprüfungen. Unsere Spezialisten kennen die aktuellen Anforderungen bestens und unterstützen Sie gerne, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Sonderprüfungen nach dem AktG, GmbHG, UmwG (z. B. Gründung, Umwandlung, Sacheinlagen, Kapitaländerungen)
  • Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
  • DSD Prüfungen (Grüner Punkt)
  • EEG-, KWG- und Strompreiskompensations­prüfungen
Geschäftsbetrieb
Geschäftsbetrieb

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Google Maps welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen