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STEUER­ERKLÄRUNG

Egal ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind: Das deutsche Steuerrecht fordert eine Vielzahl von periodisch wiederkehrenden und situativen Steuererklärungen. Damit Sie sich nicht durch den Formulardschungel der wohl „größten Bierdeckel der Welt“ kämpfen müssen, übernehmen wir die Aufgaben gerne. Wir können alle Steuererklärungen, die im deutschen Steuerrecht erforderlich sind, erstellen.

Bei der Erstellung Ihrer Steuerklärungen haben wir den Anspruch, Ihre steuerliche Situation unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und betrieblichen Verhältnisse zu optimieren. Wir füllen nicht nur aus, sondern fragen nach!

Sofern die Finanzverwaltung es unterstützt, übermitteln wir die Steuererklärungen auf elektronischem und sicherem Weg an das Finanzamt. Die für das Finanzamt notwendigen Unterlagen und Belege stellen wir für Sie zusammen und senden sie direkt an das Finanzamt.

Auch sämtliche mit den Steuererklärungen unmittelbar zusammenhängenden Aufgaben erledigen wir. So übermitteln wir u. a. die sog. E-Bilanz an die Finanzverwaltung, erstellen Sonder- und Ergänzungsbilanzen sowie steuerliche Gewinnermittlungen und Überleitungsrechnungen.

Selbstverständlich berechnen wir Ihnen die zu erwartenden Steuerzahlungen, damit Sie vorbereitet sind. Während des Veranlagungsverfahrens klären wir alle Rückfragen des Finanzamts. Den Steuerbescheid prüfen wir, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Falls notwendig, legen wir fristgerecht Einspruch ein.

Einkommen
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