14.10.2022
die Erstellung der Grundsteuererklärungen in unserem Hause läuft momentan auf
„Hochtouren“.
Die bisher geltende Frist für die Abgabe dieser Steuererklärungen lag beim
31.10.2022. Unabhängig von dem persönlichen Einsatz unseres für diese Aufgabe
verantwortlichen Teams, wäre die fristgerechte Fertigstellung sämtlicher
Feststellungserklärungen offen gesagt „mehr als sportlich“ gewesen. Umso
erfreulicher ist die Nachricht, dass die bisherige Abgabefrist zur
Einreichung der Grundsteuererklärungen durch den Beschluss der Länder bei der
Finanzministerkonferenz am 13.10.2022 bis zum 31.01.2023 verlängert wird.
Unabhängig von dieser Fristverlängerung werden wir die Intensität der
Bearbeitung der Feststellungserklärungen weiterhin hochhalten, um mit Ihrer
Mithilfe die Erklärungspflichten fristgerecht zu erfüllen.
Für weitere Rückfragen und ergänzende Erläuterungen zu dieser Thematik stehen
Ihnen die in unserem Hause insoweit projektverantwortlichen Steuerberater
Sonja Steben und Dennis Liboschik sowie Herr Ragithan Karunanithy
selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße aus Dortmund, bleiben Sie gesund!
Ihr hsp-Team