Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements entsteht für die Kommunen die Verpflichtung zur Erstellung von kaufmännisch geprägten Jahresabschlüssen in den Folgejahren. Weiter ist ein Gesamtabschluss zu erstellen, der entsprechend einem Konzernabschluss in der Privatwirtschaft die verselbstständigten Aufgabenbereiche (Beteiligungen, Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts etc.) mit einbezieht.
Wir unterstützen Sie in allen offenen Fragen der Bilanzierung, Bewertung und Dokumentation mit einem pragmatischen Ansatz, der auf langjährigen Erfahrungen basiert. So zum Beispiel bei der Erstellung der Bilanzierungsrichtlinien unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung der Kommunen (GoB-K); dem Aufbau einer revisionssicheren Dokumentation und Nachweisführung, der Erstellung eines Abschlusskalenders oder der Ermittlung komplexer Wertansätze wie z. B. der Pensionsverpflichtungen.
Die Zielsetzung bei der Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses geht weit über die klassische Abschlusserstellung hinaus. Für ein geschlossenes Steuerungssystem ist die Integration von Controlling, Risiko-, Prozess- und Kostenmanagement in einem Gesamtsystem erforderlich, um ein strategisches kommunales Beteiligungsmanagement zu ermöglichen.
Die Basis bildet hier der kommunale Gesamtabschluss, bei dem wir aufgrund unserer umfassenden Erfahrungen sowohl in der kommunalen Rechnungslegung als auch in der Konzernrechnungslegung effizient und ergebnisorientiert qualifizierte Beratungsleistungen bis hin zur Erstellung des Gesamtabschlusses erbringen.