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MANDANTEN NEWSLETTER 14/2021

21.12.2021

Jahresend­newsletter 2021

Auch das sich dem Ende zuneigende Jahr 2021 war wieder sehr stark von der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen geprägt. Zwischenzeitlich „gefühlte“ Normalität ist zu Jahresende wieder einmal einer Vielzahl nicht immer und überall transparent nachvollziehbarer Maßnahmen, die wir in unserem Alltag mal mehr und mal weniger direkt oder indirekt spüren bzw. gespürt haben, gewichen.

Aber auch abseits von Corona hat sich im Jahr 2021 einiges ergeben. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang beispielsweise das sog. „Jahrhunderthochwasser“ im Juli dieses Jahres sowie die Wahl einer neuen Bundesregierung und somit das Ende der über 16 Jahre dauernden Kanzlerschaft von Angela Merkel.

Dies vorausgeschickt dürfte es keine große Überraschung sein, dass die steuerlichen Themen zum Jahresende 2021 auch noch ein umfangreiches Paket an Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beinhalten. Viele der bereits bekannten steuerlichen Regelungen und Fördermaßnahmen wurden nochmals verlängert und sollen nun spätestens zum 31.12.2022 enden. Einzelheiten zu diesen Themen haben wie hier für Sie zusammengefasst:

In diesem Kontext sind unter anderem die nochmalige Erhöhung des maximalen steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 sowie verschiedene Möglichkeiten zur Sonderabschreibung zu nennen. Auch im Bereich des Kurzarbeitergeldes (Kug) stehen Verlängerungen an. Die sog. „Corona-Hilfen“ werden für einzelne Betroffene bis zum Ende des ersten Quartals 2022 verlängert. Die Besonderheiten zum Thema Kug können Sie hier gesondert aufrufen.

Aber auch neben den „Corona-geprägten“ Gesetzesänderungen und Verwaltungsanweisungen ist der Gesetzgeber im Jahr 2021 nicht untätig gewesen: Mit dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) haben Personenhandelsgesellschaften ab 2022 die Wahlmöglichkeit zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft mit Körperschaftsteuer – nach unserer Einschätzung handelt es sich hier allerdings um ein Gesetz, dass vordergründig gut klingen mag, im Detail für die Zielgruppe Mittelstand in der Regel nicht praktikabel anwendbar ist.

Die Evergreen-Themen wie die steuerliche Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers bzw. der Aufwendungen für das Homeoffice und von Dienstwagen, insbesondere während der Corona-Pandemie, dürfen in diesem Newsletter natürlich nicht fehlen. Eine detaillierte Zusammenfassung der u. E. relevanten steuerrechtlichen Themen können Sie hier abrufen.

Bitte beachten Sie: Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Es handelt sich hier lediglich um eine u. E. repräsentative Auswahl wichtiger rechtlicher Rahmenbedingungen, die aktuell in der Umsetzung sind bzw. die schon beschlossen wurden - eine Vollständigkeit aller Änderungen können wir hier allerdings nicht garantieren. Ebenso wenig können wir sicher sein, dass alles das, was aktuell in der Ankündigung oder Diskussion ist, auch umgesetzt wird.


Herzliche Grüße aus Dortmund, schöne und besinnliche Weihnachtsfeiertage sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Bleiben Sie gesund!

Ihr hsp-Team

Dieser Newsletter wurde nach bestem Wissen zusammengestellt und gibt die derzeitige Rechtslage wieder. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieses Newsletters. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus diesem Newsletter gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. 

Redaktionsschluss des Newsletters war der 13.12.2021.

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