AKTUELLES

MANDANTEN NEWSLETTER 13/2021

14.12.2021

Das Forschungs­zulagengesetz (FZuIG) Förderung von Forschung und Entwicklung ab dem 01.01.2020 – Aktualisierung unseres Mandanten­newsletters


Zum 1. Januar 2020 ist das Forschungszulagengesetz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber fördert die Forschung und Entwicklung („FuE“) durch eine Förderzulage mit dem Ziel, den Standort Deutschland zu stärken und die Rahmenbedingungen für mehr private Investitionen zu verbessern.

Heute möchten wir Sie über neuere Entwicklungen informieren.

Das Bundesministerium für Finanzen hat nun mit einem Schreiben vom 11. November 2021 (BMF-Schreiben) zu den Grundsätzen der Anwendung und zu zahlreichen Zweifelsfragen Stellung genommen.

Das BMF-Schreiben ist sehr umfangreich gestaltet und erstreckt sich auf 70 Seiten. Daher verweisen wir an dieser Stelle grundsätzlich zur Vermeidung inhaltlicher Wiederholung auf die Ausführungen im Schreiben. Praxisrelevant sind sicher insbesondere die Ausführungen in Tz. II, welche FuE-Vorhaben begünstigt sein können. Es zeigt sich, dass eine Abgrenzung zwischen begünstigten FuE-Vorhaben und nicht begünstigten anderen wirtschaftlichen Aktivitäten häufig schwierig und einzelfallabhängig sein wird. Wichtig und empfehlenswert ist in jedem Fall, dass eine ausreichende Dokumentation der für ein FuE-Vorhaben aufgewendeten Zeiten der involvierten Mitarbeiter vorgehalten wird bzw. möglich ist. Sie können das BMF-Schreiben hier einsehen.

Ein vom Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestelltes Muster eines optionalen „Stundenzettels“ finden Sie hier .

Sofern die entsprechenden Fördermöglichkeiten für Sie respektive Ihr Unternehmen in Betracht kommen könnten, kommen Sie gerne auf die Ihnen bekannten Ansprechpartner bzw. direkt auf Herrn Jürgens in unserem Hause zu, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Freundliche Grüße aus Dortmund
Ihr hsp-Team

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Redaktionsschluss des Newsletters war der 07.12.2021, 11.00 Uhr.

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