AKTUELLES

Mandanten Newsletter 05/2022

14.06.2022

die ab dem 01.07.2022 auf den Bewertungsstichtag 01.01.2022 vorzunehmende Neubewertung der Grundstücke in Deutschland kommt immer näher und dies ist insbesondere bei uns und wahrscheinlich auch bei Ihnen immer mehr „spürbar“. So haben wir aus dem Mandantenkreis bereits eine Vielzahl der mit unserem Newsletter am 12.04.2022 angekündigten Informationsschreiben der Finanzverwaltung von Ihnen weitergeleitet bekommen. Sollten Sie noch kein entsprechendes Schreiben erhalten haben, ist – sofern das entsprechende Grundstück in NRW belegen ist – davon auszugehen, dass Sie die Informationen der Finanzverwaltung innerhalb der nächsten 2 Wochen erhalten werden.

Diese weitere Entwicklung (insbesondere die aktuelle Erkenntnis, welche Daten der Finanzverwaltung bereits vorliegen und Ihnen mit den angekündigten Schreiben mitgeteilt werden) möchten wir zum Anlass nehmen, Sie darüber zu informieren, wie wir Sie konkret bei der Erstellung der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ (Feststellungserklärung) und somit bei der Erfüllung Ihrer Erklärungspflichten unterstützen können.

Wie bereits in unserem vorherigen Newsletter zu dieser Thematik dargestellt, sind entsprechende Feststellungserklärungen nach dem Willen des Gesetzgebers im Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 elektronisch bei der Finanzverwaltung einzureichen. Konkrete Aussagen, ob diese auf den ersten Blick „sportliche“ Frist verlängert wird oder ob bei einer zeitlich begrenzten Fristüberschreitung auf Verspätungszuschläge etc. verzichtet wird, liegen uns, Stand heute, nicht vor. Dem Vernehmen nach gibt es seitens der Finanzverwaltung Bestrebungen, geringe Fristversäumnisse nicht zu ahnden (z. B. durch den Verzicht auf die Festsetzung von Verspätungszuschlägen). Sollte es insoweit etwas „Spruchreifes“ geben, werden wir Sie entsprechend informieren. Bis dahin sollte für die weitere Planung jedoch der 31.10.2022 als Fristende angesehen werden.

Falls Sie sich dazu entschließen, die Erklärung selbst zu erstellen, ist dies z.B. über die ELSTER Software der Finanzverwaltung kostenfrei möglich. Für den Fall, dass Sie sich jedoch nicht selbst damit beschäftigen möchten und / oder können, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne bei der Erstellung der Erklärung und der elektronischen Übermittlung zur Seite und würden das Prozedere der Feststellungserklärung für Sie übernehmen.

Sofern Sie in Erwägung ziehen, uns mit der Erstellung der Feststellungserklärungen zu beauftragen, bitten wir um eine „formlose“ Rückmeldung per E-Mail an die Adresse grundsteuer@hsppartner.de bzw. um eine entsprechende Information an die Ihnen bekannten hsp-seitigen Ansprechpartner. Als Reaktion auf eine solche E-Mail werden wir individuell auf Sie zukommen, um Ihnen in der Folge die im Vorfeld einer Bearbeitung durch uns erforderlichen Unterlagen – insbesondere gesonderte Vertretungsvollmacht, individuelle Honorarvereinbarungen sowie eine Übersicht / Aufstellung weiterer Informationen zu den zur Erstellung der Erklärung benötigten Unterlagen und Informationen - zukommen zu lassen.

Hinsichtlich des zu erwartenden Aufwands und mithin hinsichtlich der zu erwartenden Kosten für die Erstellung der Erklärung differenzieren wir, ob es sich bei Ihrem Grundstück um einen

(1) einfachen Fall (unbebautes Grundstück),
(2) einen „Standard-Fall“ eines bebauten Grundstücks oder um einen
(3) komplexen Fall

handelt.

Zu (1): Einfacher Fall (unbebautes Grundstück)

Die pauschalen Honorare für die Erstellung einer Feststellungserklärung für ein unbebautes Grundstück belaufen sich im Regelfall auf € 149,00 (zzgl. Umsatzsteuer). Für Grundstücke im Betriebsvermögen (insbesondere Land- und Forstwirtschaft) können sich ggf. honorarrelevante Besonderheiten ergeben.

Zu (2): Standard-Fall eines bebauten Grundstücks

Als „Standard-Fall“ in diesem Sinne sind die Grundstücksarten

  • Ein- und Zweifamilienhäuser,
  • Mietwohngrundstücke, die zu mehr als 80 % zu Wohnzwecken genutzt werden und
  • Wohnungseigentum

anzusehen, sofern sie nach dem Ertragswertverfahren im sogenannten „Bundesmodell“
(die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben „eigene“ Bewertungsverfahren eingeführt) zu bewerten sind (z. B. Grundstücke, die in NRW belegen sind). Die Pauschalhonorare für die Erstellung der Feststellungserklärung für diese „normalen“ Grundstücke belaufen sich in Abhängigkeit vom dem ermittelten Grundstückswert auf folgende Beträge (jeweils zzgl. Umsatzsteuer):



Zu (3): Komplexer Fall

Alle anderen (komplexeren) Fälle (z. B. Erklärungen für Grundstücke in den Bundesländern, die nicht mit dem Bundesmodell arbeiten, Betriebsgrundstücke usw.) werden nach der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme mit unseren üblichen Stundensätzen abgerechnet.


Bitte beachten Sie, dass uns eine zeitige Rückmeldung die weitere Planung des erforderlichen Personaleinsatzes vereinfacht. Aufgrund dessen können wir eine fristgerechte Übermittlung der Erklärung nur bei Beauftragung und Einreichung der relevanten Unterlagen bis spätestens zum 31.08.2022 garantieren.

Für weitere Rückfragen und ergänzende Erläuterungen zu dieser Thematik stehen Ihnen in dieser Phase die in unserem Hause projektverantwortlichen Steuerberater Frau Sonja Steben und Herr Dennis Liboschik selbstverständlich gerne zur Verfügung, die Sie bzgl. „Grundsteuerthemen“ am einfachsten per E-Mail über grundsteuer@hsppartner.de kontaktieren können.



Herzliche Grüße aus Dortmund, bleiben Sie gesund!

Ihr hsp-Team


Dieser Newsletter wurde nach bestem Wissen zusammengestellt und gibt die derzeitige Rechtslage wieder. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieses Newsletters. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus diesem Newsletter gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. Redaktionsschluss des Newsletters war der 14.06.2022.

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