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SANIERUNGS­GUTACHTEN NACH IDW S 6

Gerade in Krisenzeiten ist schnelles Handeln existenzentscheidend. Um die richtigen Entscheidungen treffen zu können, benötigen sowohl Unternehmensleitung als auch Kapitalgeber zeitnahe und zuverlässige Informationen über das finanz- und leistungswirtschaftliche Potenzial des Unternehmens. Auf dieser Grundlage sind fundierte Aussagen über die Sanierungspotenziale des Krisenunternehmens zu treffen.

Eine objektive und unabhängige Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Krisenunternehmens stellt, insbesondere in der Liquiditätskrise, oft die letzte Möglichkeit dar, die drohende Insolvenz abzuwenden und alle Beteiligten zu einem Beitrag zum Fortbestand des Unternehmens zu bewegen.

Grundlage der Sanierung ist das Sanierungskonzept bzw. Sanierungsgutachten. Der Zweck dieses Konzepts besteht darin, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, schlüssig und nachvollziehbar einen Weg zur Sanierung des Krisenunternehmens aufzuzeigen.

Unsere Sanierungsgutachten beinhalten die systematische Aufarbeitung der wirtschaftlichen Ausgangslage. Zentrale Bestandteile sind die Analyse der Ursachen und des Stadiums der Krise und die Darstellung der neuen strategischen Ausrichtung des sanierten Unternehmens sowie der Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise.

Als Grundlage für die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit dient insbesondere der integrierte Unternehmensplan.

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die Situation und erarbeiten tragfähige Lösungen.

Geschäftsbetrieb
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