Der Betriebsprüfer oder der Sachbearbeiter des Finanzamts ist der Auffassung, dass Gehalt, Miete oder sonstige Vergütung in Richtung Gesellschafter oder diesem nahestehende Person unangemessen hoch oder schlicht und einfach unüblich oder formell fehlerhaft vereinbart sind und beurteilt den Vorgang als sog. „verdeckte Gewinnausschüttung“. Wir helfen Ihnen bei der Abwehr und bei vorausschauender Vermeidung solcher Risiken.
Eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung, eine vorweg-genommene Erbfolge oder beides stehen an.
Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die steuerlich wirksamen Modelle, die das gewünschte zivilrechtliche Ergebnis „steuerneutral“ abbilden.
Was geht? Was geht nicht? Soll ich ein Fahrtenbuch führen? Falls ja, wie muss das aussehen? Ist das für mich überhaupt erforderlich oder sinnvoll?
Wir zeigen Ihnen systematisch die rechtlich gegebene Struktur auf und ordnen Ihren konkreten Sachverhalt ein. Auf Grundlage des gemeinsam erörterten Abgleichs von Rechtslage und Sachverhalt geben wir Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung.
Die Finanzverwaltung schaut gerade bei sog. Bargeschäften immer sehr genau hin. Wir zeigen Ihnen auf, welche Anforderungen an steuerlich anzuerkennende Kassensysteme seitens der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung gegeben sind und entwickeln mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung für Ihr Unternehmen.
Ihr Unternehmen ist in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Die Restrukturierungsbemühungen bei denen wir sie unterstützen können, haben sehr häufig auch steuerliche Implikationen: